"Unbescholten"
Was bedeutet dieser Erotik-Begriff?
In der Auffassung des 19. Jahrhunderts war eine "unbescholtene Person" ein Mensch, dessen Ehre untadelig war. Für Mädchen galt, das sie "unbescholten" waren, solange sie ihre Unschuld nicht verloren hatten oder anderweitig einen Lebenswandel führten, der eine solche Vermutung zuließ. In der Rechtsprechung kam das Wort bei der "Mädchenschändung" vor, der "Verführung eines unbescholtenen Mädchens, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zum Beischlaf".
- Synonym: Jungfrau
- Herkunft: Juristendeutsch.
Auf in die Praxis:
Ähnliche Begriffe:
Das größte Erotik-Lexikon im WWW
Auf Lechzen.de findest Du das mit über 3.100 Begriffen zur Zeit größte Erotik-Lexikon im Internet. Hier kannst Du Erklärungen zu Begriffen aus der Themenwelt "Liebe, Dating, Erotik & Sex" nachschlagen. Wir haben die Stichwörter selbst recherchiert und formuliert, aber natürlich findest Du auch weiterführende Links zu informativen Quellen.