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"Ehebruch"
Was bedeutet dieser Erotik-Begriff?

Ehebruch ist die juristische Bezeichnung für den Geschlechtsverkehr eines Ehepartners mit einer Person außerhalb der Ehe. In der Bibel wird das Wort "Unkusch" mit "Ehebruch" gleichgesetzt. ("Du sollst nicht unkeusch sein"="Du sollst nicht ehebrechen").

Während in der heutigen Zeit angenommen wird, dass jede sexuelle Beziehung außerhalb der Ehe ein Ehebruch ist, war man früher darüber oft anderer Meinung - als "Ehebruch" zählte lediglich der Geschlechtsverkehr unter "Gleichen". Sexuelle Beziehungen mit Sklavinnen oder dem Dienstpersonal fielen nicht darunter.

Die juristische Behandlung eines Ehebruchs ist kulturabhängig - während er in manchen Kulturen strafrechtlich verfolgt wird, spielt er in anderen Kulturen lediglich im Scheidungsprozess eine Rolle.

  • Hinweis: Volkstümlich und im Pressedeutsch heißt der Ehebruch heute oft "Seitensprung".
Euer Autor Gebhard (sehpferd)

Auf in die Praxis:

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