"Scheidung - Ehescheidung"
Was bedeutet dieser Erotik-Begriff?
Die Ehescheidung ist der gängige Begriff für die juristische Auflösung einer Ehe. Zwar ist auch die Trennung durch Vereinbarungen möglich, dies hat aber nicht die gleichen Rechtsfolgen. Die Ehescheidung soll hier allerdings nicht juristisch behandelt werden - dazu gibt es umfassende Literatur.
Moralische Bewertung
Die Ehe ist erst durch die katholische Kirche moralisch "geadelt" worden - sie war zuvor ein ganz normales Rechtsgeschäft, an dem die Braut so gut wie keinen Anteil hatte - näheres siehe Muntehe. In den alten Zeiten war die Ehe dennoch so gut wie auf "ewig" (bis das der Tod euch scheidet) angelegt, was abermals eher eine juristische als eine moralische Angelegenheit war.
Nach der Auffassung der Kirchen, der sich auch das Bürgertum anschloss, war die Ehescheidung in hohem Grade unerwünscht, und sie wurde deshalb auch von Seiten des Staates erschwert. Nach der bürgerlichen Auffassung war ein "gesittetes Leben" nur in der sexuellen Enthaltsamkeit oder in der Ehe möglich. Dies schloss von vornherein aus, dass Geschiedene (aber auch Ledige und Verwitwete) ein zufriedenstellendes Sexualleben haben konnten. Gemeinhin wurde das "Scheitern der Ehe" auch als ein persönliches Versagen der Ehepartner angesehen.
Kirchliche Bewertung
Nach katholischer Auffassung ist die Ehe ein Sakrament, also ein Heiligtum an sich, in dem sich Gottes Wirken eindeutig zeigt. Deshalb gilt sie als unauflöslich. In anderen christlichen Kirchen gilt zwar derselbe Grundsatz, jedoch werden Scheidungen größtenteils toleriert.
Das Christentum beruft sich bei der moralischen Bewertung auf Markus 10, 2: "Was denn Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden". Der Religionsstifter ist dabei der Auffassung, dass Gottes Gebot aus der Genesis (2,14 hervorgeht): "Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und sie werden sein ein Fleisch."
Allerdings hätte man auch zu jener Zeit dem Religionsstifter entgegenhalten können, dass die Ehen jener Zeit nicht von Gott gestiftet wurden, sondern von den Familienoberhäuptern, für die Töchter nichts als Eigentum waren. Die christliche Kirche hat nicht einmal im Ansatz versucht, diesen Widerspruch in irgend einer Weise aufzuarbeiten.
Auf in die Praxis:
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