"Heirat"
Was bedeutet dieser Erotik-Begriff?
Das Wort „Heirat“ ist eine etwas vornehmere Form des amtlich klingenden Wortes „Eheschließung“. Wer die Ehe geschlossen hat, ist also verheiratet. Die anderen Wörter, die dafür existieren, wie etwa „Vermählung“ oder „Trauung“ haben den gleichen Inhalt. Wer die staatliche von der religiösen Trauung differenzieren will, muss die Eheschließung in eine „standesamtliche Trauung“ und eine „kirchliche Trauung“ trennen. Mit der Heirat treten für die Ehepaare Rechtsfolgen ein, die teils im BGB geregelt sind, teils aber auch in freien Verträgen (Eheverträge) miteinander geregelt werden können.
Das Fest, das mit der Heirat üblicherweise einhergeht, heißt „Hochzeit“. Die Heirat ist also nicht die Hochzeit, sonder man hält Hochzeit, wenn man heiratet.
Auf in die Praxis:
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