"Um die Hand anhalten"
Was bedeutet dieser Erotik-Begriff?
Die Eheschließung war – mindestens in bürgerlichen Kreisen – im 19. Jahrhundert nur ein Termin. Wesentlich wichtiger waren die Verabredungen, die zur Heirat führten – und dazu gehörten alle finanziellen und rechtlichen Dinge, die für das zukünftige Paar wichtig waren. Sie alle wurden bereits vor der Verlobung festgelegt – und mit einem Handschlag besiegelt.
Daher kommt der Ausdruck: „Um ihre Hand anhalten“. Der Bräutigam besucht die Eltern der Braut, um seine Abmachungen zu treffen. Der offizielle Besuch bei den Brauteltern, wie er heute noch in „besseren Kreisen“ üblich ist, hat damit also gar nichts zu tun.
Die Verlobung gab den Partner zwar noch kein verbrieftes Recht, die Ehe „zu vollziehen“ im allgemeinen drückte man aber beide Augen zu und erlaubte den Verlobten, miteinander zu schlafen, da Verlobungen wegen der rechtlichen Bindungen so gut wie nie gelöst wurden.
Auf in die Praxis:
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